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   BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 932/22   

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https://dejure.org/2023,18041
BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 932/22 (https://dejure.org/2023,18041)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.2023 - 1 BvR 932/22 (https://dejure.org/2023,18041)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 2023 - 1 BvR 932/22 (https://dejure.org/2023,18041)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer zwischenzeitlich verstorbenen Beschwerdeführerin aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 14 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 823 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei mangelnden Darlegungen zu verfassungsrechtlicher Argumentation bereits im fachgerichtlichen Verfahren - hier: zur Reichweite des Eigentumsgrundrechts hinsichtlich vermögenswerter ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde in einem Verfahren wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei mangelnden Darlegungen zu verfassungsrechtlicher Argumentation bereits im fachgerichtlichen Verfahren - hier: zur Reichweite des Eigentumsgrundrechts hinsichtlich vermögenswerter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei mangelnden Darlegungen zu verfassungsrechtlicher Argumentation bereits im fachgerichtlichen Verfahren; hier: zur Reichweite des Eigentumsgrundrechts hinsichtlich vermögenswerter ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei mangelnden Darlegungen zu verfassungsrechtlicher Argumentation bereits im fachgerichtlichen Verfahren; hier: zur Reichweite des Eigentumsgrundrechts hinsichtlich vermögenswerter ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei mangelnden Darlegungen zu verfassungsrechtlicher Argumentation bereits im fachgerichtlichen Verfahren - hier: zur Reichweite des Eigentumsgrundrechts hinsichtlich vermögenswerter ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die zwischenzeitlich verstorbene Beschwerdeführerin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 932/22
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass sich eine Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte des Beschwerdeführers im Falle seines Todes erledigt (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; 153, 182 ; BVerfGK 9, 62 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits früh betont, dass sich diese Frage letztlich nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsakts und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden lässt (vgl. BVerfGE 6, 389 ).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 932/22
    Denn die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da sie nicht dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität gerecht wird (vgl. BVerfGE 112, 50 ).

    Die Beschwerdeführerin hat jedoch nicht dargelegt, entsprechenden Vortrag bereits im fachgerichtlichen Verfahren gehalten zu haben (vgl. BVerfGE 112, 50 ).

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 932/22
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass sich eine Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte des Beschwerdeführers im Falle seines Todes erledigt (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; 153, 182 ; BVerfGK 9, 62 ).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 932/22
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass sich eine Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte des Beschwerdeführers im Falle seines Todes erledigt (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; 153, 182 ; BVerfGK 9, 62 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 932/22
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass sich eine Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte des Beschwerdeführers im Falle seines Todes erledigt (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; 153, 182 ; BVerfGK 9, 62 ).
  • BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03

    IMSI-Catcher

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 932/22
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass sich eine Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte des Beschwerdeführers im Falle seines Todes erledigt (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; 153, 182 ; BVerfGK 9, 62 ).
  • BVerfG, 18.04.1961 - 1 BvR 389/56

    Verfassungsmäßigkeit der Wehrdienstnovelle

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 932/22
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass sich eine Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte des Beschwerdeführers im Falle seines Todes erledigt (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; 153, 182 ; BVerfGK 9, 62 ).
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